Billigst
Billigst ist ein Begriff aus dem Börsenhandel und bezeichnet eine Order, bei der ein Wertpapier zum niedrigstmöglichen Marktpreis verkauft werden soll. Diese Orderart wird ohne eine festgelegte Preisgrenze aufgegeben, um sicherzustellen, dass die Order so schnell wie möglich ausgeführt wird.
Eine Billigst-Order wird sofort ausgeführt, sofern genug Nachfrage im Markt vorhanden ist. Da jedoch keine Mindestpreisgrenze gesetzt ist, besteht das Risiko, dass das Wertpapier zu einem deutlich niedrigeren Preis als erwartet verkauft wird, insbesondere in einem Markt mit niedriger Liquidität oder bei starken Kursschwankungen.
Im Vergleich zur limitierten Verkaufsorder, bei der ein Mindestverkaufspreis festgelegt wird, bietet die Billigst-Order zwar Schnelligkeit, jedoch auf Kosten der Preisgenauigkeit. Anleger sollten sich daher der Risiken bewusst sein und Billigst-Orders nur in Märkten mit hoher Liquidität oder in stabilen Marktphasen verwenden.
Für Anleger, die Wert auf eine sofortige Ausführung ihrer Verkaufsorder legen, kann die Billigst-Order eine geeignete Wahl sein. Allerdings sollte man den Einsatz solcher Orders gut abwägen, um unerwünschte Verluste zu vermeiden.