Die Abgeltungssteuer ist eine spezielle Form der Besteuerung, die in Deutschland auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und ETFs erhoben wird. Seit ihrer Einführung im Jahr 2009 liegt der Steuersatz pauschal bei 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das Ziel dieser Steuer ist es, die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen und zu standardisieren.
Der entscheidende Vorteil der Abgeltungssteuer liegt darin, dass man keine komplizierten Steuererklärungen für Kapitalerträge abgeben muss. Die Bank führt die Steuer automatisch ab, sobald man einen Gewinn aus Kapitalanlagen erzielt. Man muss sich also um nichts weiter kümmern, da die Steuer automatisch abgegolten ist – daher der Name. Trotzdem lohnt es sich, den Freistellungsauftrag zu nutzen. Dieser erlaubt es, einen bestimmten Betrag an Kapitalerträgen steuerfrei zu stellen. Für Singles liegt dieser Freibetrag bei 1.000 Euro, für Ehepaare bei 2.000 Euro.
Wichtig ist, dass die Abgeltungssteuer nur auf Gewinne aus Kapitalanlagen anfällt, die nach dem 1. Januar 2009 erwirtschaftet wurden. Für ältere Gewinne gelten noch die alten Steuervorschriften. Auch wenn die Abgeltungssteuer auf den ersten Blick simpel erscheint, kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, eine sogenannte Günstigerprüfung zu beantragen. Diese prüft, ob der persönliche Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz liegt, wodurch man möglicherweise Steuern zurückerhalten kann.
Wichtig: Steuerberater befragen
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Bei Fragen zu deiner persönlichen Steuersituation oder zur Veranlagung lass dich immer von deinem Steuerberater oder deiner Steuerberaterin entsprechend beraten!