Vorabpauschale
Die Vorabpauschale ist eine Steuer, die auf thesaurierende Fonds erhoben wird, bevor Gewinne tatsächlich ausgezahlt werden.
Sie wurde in Deutschland im Zuge der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt und soll sicherstellen, dass auch bei thesaurierenden Fonds, die Gewinne reinvestieren anstatt sie auszuschütten, eine Besteuerung stattfindet.
Die Höhe der Vorabpauschale wird auf Basis eines fiktiven Wertzuwachses berechnet, der sich aus dem Basiszins und dem Wert des Fondsanteils ergibt. Diese Steuer wird unabhängig davon fällig, ob der Fonds in einem bestimmten Jahr tatsächlich Gewinne erwirtschaftet hat oder nicht.
Die Vorabpauschale wird in der Regel von der Bank automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für Anleger ist es wichtig zu wissen, dass die Vorabpauschale bei der Veräußerung von Fondsanteilen mit der endgültigen Steuerlast verrechnet wird, sodass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Die Vorabpauschale betrifft nur Anleger in Deutschland und ist ein spezifisches Merkmal des deutschen Steuersystems.