Bezugsverhältnis
Das Bezugsverhältnis gibt an, in welchem Verhältnis bestehende Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien erwerben können. Es zeigt, wie viele alte Aktien man besitzen muss, um das Recht auf den Erwerb einer neuen Aktie zu erhalten. Das Bezugsverhältnis wird von der Gesellschaft bei der Ankündigung der Kapitalerhöhung festgelegt.
Ein Beispiel: Bei einem Bezugsverhältnis von 5:1 bedeutet dies, dass man für jeweils fünf alte Aktien eine neue Aktie beziehen kann. Das Bezugsverhältnis dient dazu, den Anteil der bisherigen Aktionäre am Unternehmen zu wahren, indem es ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Beteiligung zu erhalten oder zu erhöhen.
Das Bezugsverhältnis hat auch Einfluss auf den Preis der neuen Aktien. Da diese in der Regel zu einem niedrigeren Preis angeboten werden als der aktuelle Marktpreis, wird der Wert der bestehenden Aktien durch das Bezugsrecht teilweise ausgeglichen.
Aktionäre können ihre Bezugsrechte entweder ausüben und neue Aktien erwerben oder die Bezugsrechte an der Börse verkaufen, wenn sie nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen möchten. Das Bezugsverhältnis und der daraus resultierende Preis der neuen Aktien sollten genau geprüft werden, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.